AGB

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte und Tätigkeiten der moskito GmbH & Co. KG (nachfolgend „moskito“), welche diese als Werbeagentur auf den Gebieten der Kommu­nikationsberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung und Werbemittlung (nachfolgend „Werbung“) für andere Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“) durchführt. Abweichende Geschäftsbedin­gungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit diese von moskito ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Präsentationen

Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch moskito erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Urhebernutzungs-­ und Eigentumsrechte an den von moskito im Rahmen einer Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung eines Prä­sentationshonorars in jedem Fall bei moskito. Die Nutzungs-­ und Eigentums­rechte an den von moskito im Rahmen einer Präsentation vorgelegten Arbeiten gehen (nach Maßgabe der Nummer 6) nur gegen Zahlung einer diesbezüglichen gesonderten Vergütung und/oder auf Grund einer entsprechenden ausdrückli­chen schriftlichen Vereinbarung zwischen moskito und dem Auftraggeber auf den Auftraggeber über.

3. Treubindung an den Auftraggeber

Die Treubindung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet moskito zu einer allein auf die Zielsetzung des Auftraggebers ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media­-Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch moskito, z. B. im Bereich der Werbeträger und der Werbemittelproduktion.

4. Media-Aufträge

Aufträge an Werbeträger und Werbemittelproduzenten erteilt moskito i. d. R. im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Die mit der Beauftragung an Werbeträger und Werbemittelproduzenten entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Geheimhaltungspflicht

moskito ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewor­denen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet moskito diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, (a) die moskito bei Abschluss des Vertrags nach­weislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch Vertraulichkeitsvereinbarungen, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden, (b) die bei Abschluss des Ver­trags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser Vertraulichkeitsvereinbarung beruht und (c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird moskito den Auftraggeber vorab von der Offenlegung unter­ richten und ihm die Möglichkeit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

6. Datenschutz

Wir verarbeiten Bestandsdaten (z. B. Namen und Adressen sowie Kontakt­daten von Kunden und Geschäftspartnern), Vertragsdaten (z. B. in Anspruch genommene Leistungen, Namen von Kontaktpersonen, Zahlungsinformationen) zwecks Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO. Bei der Kontaktaufnahme mit uns (zum Beispiel per Kontaktformular oder E­-Mail) werden Ihre Angaben zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert. Uns ist besonders wichtig, dass die von uns beauftragten Dienstleister, welche wir zur Erbringung unserer Leistungen einbinden, ihren Verpflichtungen durch die DSGVO nachkommen. Welche Dienstleister wir einbinden und weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.moskito.de/datenschutz/. Unser Datenschutzbeauftragter steht unter datenschutz@moskito.de zur Verfügung.

7. Eigentumsvorbehalt, Urheber- und Nutzungsrechte

Alle mit den gelieferten Arbeiten von moskito zusammenhängenden (urheber­ rechtlichen) Nutzungsrechte überträgt moskito im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber, d. h., der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart bestimmen sich nach dem jeweiligen konkreten Vertragszweck. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht im entsprechenden Medium veröffentlicht wor­den sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei moskito, auch soweit die Arbeiten von moskito nicht die erforderliche Schöp­fungshöhe nach § 2 UrhG erreichen. Sofern es sinnvoll erscheint und darstellbar ist, ist der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die von ihm entwickelten Kommunikationsmedien mit einem Urhebernachweis zu versehen. Der Auftragnehmer ist – auch nach Beendigung der Zusammenarbeit und nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber – berechtigt, von den für den Auftraggeber erstellten Arbeiten zu Zwecken der eigenen Werbung Gebrauch zu machen, vorausgesetzt, dass dadurch keine vertraulich zu behandelnden Informationen offenbart werden. Der Auftraggeber darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.

8. Abnahme

Nach Fertigstellung des Werks und Entgegennahme durch den Auftraggeber ist dieser innerhalb von zwei Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin zur Abnahme verpflichtet, sofern das Werk den vertraglichen Anforderungen entspricht. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb der zwei Wochen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Der Entgegennahme des Werks steht die Aufforderung des Auftragnehmers gleich, das Werk zu verwenden. Der Auftraggeber ist zur Prüfung des Werkes innerhalb von 3 Tagen verpflichtet. Entspricht das fertig gestellte Werk nicht den vertraglichen Vorgaben, so wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Mängel unverzüglich mitteilen und mit dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist vereinbaren, innerhalb derer die Korrekturen vorzunehmen sind. Auch für Zwischenschritte/Meilensteine, welche der Auftragnehmer dem Auftragge­ber übersendet, gilt, dass diese innerhalb von 3 Tagen abgestimmt, freigegeben oder korrigiert und innerhalb von 2 Wochen abgenommen werden müssen, um einen zügigen Projektablauf zu gewährleisten.

9. Offene digitale Daten

moskito ist nicht verpflichtet, offene Daten (z. B. Photoshop-­ oder InDesign­-Dateien) oder Originaldateien (z. B. Masterdaten, Vorlagen, Muster oder Layouts, die am Computer erstellt wurden) an den Auftraggeber herauszugeben. Wird eine Herausgabe vom Auftraggeber gewünscht, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung, und die Herausgabe ist zusätzlich zum eigentlichen Auftrag zu vergüten. Hat moskito dem Auftraggeber offene Daten oder Originaldateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch moskito geändert werden. Soweit der Auftraggeber seinerseits moskito offene Daten oder Originaldateien überlasst, versichert er, dass er zur Übergabe und Überlassung im Rahmen der Verwendung berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit moskito die ihr vom Auftraggeber zur Verwendung und Bearbeitung überlassenen offene Daten oder Originaldateien verändert, verblei­ ben diese im Eigentum von moskito. moskito ist nicht verpflichtet, veränderte offene Daten an den Auftraggeber herauszugeben.

10. Haftung

Ansprüche gegen moskito auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, moskito ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer Geschäftsführer oder Erfüllungsgehilfen vorzuwerfen oder der Schadens­ersatzanspruch beruht auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Soweit die Haftung von moskito nicht schon nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist, ist sie in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den Haftungsausschlüssen unberührt.

11. Gerichtsstand

Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich­rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und moskito der Sitz von moskito.

12. Anwendbares Recht

Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern, soweit es sich nicht um Verbraucher handelt, deutsches Recht unter Ausschluss des UN-­Kaufrechtes anwendbar.

13. Salvatorische Klausel

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF)

Stand: Juli 2018